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Rechtsprechung
   BAG, 14.12.1994 - 5 AZR 137/94   

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BAG, 14.12.1994 - 5 AZR 137/94 (https://dejure.org/1994,660)
BAG, Entscheidung vom 14.12.1994 - 5 AZR 137/94 (https://dejure.org/1994,660)
BAG, Entscheidung vom 14. Dezember 1994 - 5 AZR 137/94 (https://dejure.org/1994,660)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAT § 70; BGB § 611
    Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte und tarifliche Ausschlußfristen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 611 Abmahnung; BAT § 70
    Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 79, 37
  • NJW 1995, 1916 (Ls.)
  • MDR 1995, 504
  • NZA 1995, 676
  • BB 1995, 524
  • BB 1995, 622
  • DB 1995, 981
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 15.01.1986 - 5 AZR 70/84

    Keine Ausschlußfrist für die Erteilung einer Abmahnung

    Auszug aus BAG, 14.12.1994 - 5 AZR 137/94
    Vielmehr übt der Arbeitgeber mit der Abmahnung ein vertragliches Rügerecht aus (Senatsurteil vom 15. Januar 1986, BAGE 50, 362, 368, 369 = AP Nr. 96 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht, zu III 2 a und c der Gründe; Urteil vom 21. Mai 1992 - 2 AZR 551/91 - AP Nr. 28 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung = EzA Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung).

    Nach dem Urteil des Senats vom 15. Januar 1986 (BAGE 50, 362 = AP Nr. 96 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht) gibt es keine gesetzliche "Regelausschlußfrist", innerhalb derer eine Pflichtverletzung abgemahnt werden muß.

  • BAG, 21.05.1992 - 2 AZR 551/91

    Verhaltensbedingte Kündigung - Abmahnungserfordernis

    Auszug aus BAG, 14.12.1994 - 5 AZR 137/94
    Vielmehr übt der Arbeitgeber mit der Abmahnung ein vertragliches Rügerecht aus (Senatsurteil vom 15. Januar 1986, BAGE 50, 362, 368, 369 = AP Nr. 96 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht, zu III 2 a und c der Gründe; Urteil vom 21. Mai 1992 - 2 AZR 551/91 - AP Nr. 28 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung = EzA Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung).
  • BAG, 13.11.1991 - 5 AZR 74/91

    Abmahnung - Gewerkschaftswerbung - Betriebsratsmitglied

    Auszug aus BAG, 14.12.1994 - 5 AZR 137/94
    Der Arbeitgeber kann frei darüber entscheiden, ob und ggf. welches Fehlverhalten des Arbeitnehmers er mißbilligt und ob er deswegen eine mündliche oder schriftliche Abmahnung erteilt (BAG Urteil vom 13. November 1991 - 5 AZR 74/91 - AP Nr. 7 zu § 611 BGB Abmahnung).
  • BAG, 14.09.1994 - 5 AZR 632/93

    Entfernung einer Abmahnung aus den Personalakten nach Beendigung des

    Auszug aus BAG, 14.12.1994 - 5 AZR 137/94
    Die Rechtsprechung des Senats zum Anspruch des Arbeitnehmers auf Entfernung einer zu Unrecht erteilten Abmahnung aus der Personalakte beruht im wesentlichen darauf, daß Abmahnungen in der Personalakte die weitere berufliche Entwicklung des Arbeitnehmers nachhaltig beeinflussen und zu einer dauerhaften und nachhaltigen Gefährdung seiner Rechtsstellung beitragen können (vgl. zuletzt Urteil vom 14. September 1994, BAGE 77, 378, zu III 1 der Gründe).
  • BAG, 13.04.1988 - 5 AZR 537/86

    Anspruch auf Entfernung von Vorgängen aus der Personalakte unter Umständen auch

    Auszug aus BAG, 14.12.1994 - 5 AZR 137/94
    Weiter ist in diesem Zusammenhang zu beachten, daß nach der Rechtsprechung des Senats der Arbeitgeber - wenn auch nur in Ausnahmefällen - verpflichtet sein kann, auch ein auf einer wahren Sachverhaltsdarstellung beruhendes Schreiben aus der Personalakte zu entfernen, wenn es für die weitere Beurteilung des Arbeitnehmers überflüssig geworden ist und ihn in seiner beruflichen Entwicklungsmöglichkeit fortwirkend beeinträchtigen kann (Senatsurteile vom 27. Januar 1988 - 5 AZR 604/86 - ZTR 1988, 309 = RzK I 1 Nr. 26; vom 13. April 1988 - 5 AZR 537/86 - AP Nr. 100 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; vom 8. Februar 1989 - 5 AZR 40/88 - ZTR 1989, 236 = RzK I 1 Nr. 47).
  • BAG, 23.01.1980 - 4 AZR 105/78

    Küchenmeister - Truppenküche eines Marinestützpunktkommandos - Angestellter -

    Auszug aus BAG, 14.12.1994 - 5 AZR 137/94
    Bei der Auslegung von Tarifverträgen ist der allgemeine Grundsatz zu beachten, daß tarifliche Begriffe, die in der Rechtsterminologie einen bestimmten Inhalt haben, nach dem Willen der Tarifvertragsparteien in ihrer allgemeinen rechtlichen Bedeutung angewendet werden sollen, soweit sich nicht aus dem Tarifvertrag selbst etwas anderes ergibt (BAGE 32, 364, 366; 42, 231, 235 = AP Nr. 31, 71 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 46, 61, 66 = AP Nr. 3 zu § 9 TVG 1969).
  • BAG, 12.01.1988 - 1 AZR 219/86

    Arbeitskampf: Unzulässigkeit eines Solidaritätsstreiks

    Auszug aus BAG, 14.12.1994 - 5 AZR 137/94
    Während der 1. Senat in seinem Urteil vom 12. Januar 1988 (- 1 AZR 219/86 - AP Nr. 90 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu II der Gründe) die Ausschlußfrist für gewahrt hielt, hat der erkennende Senat mit Urteil vom 8. Februar 1988 (- 5 AZR 47/88 - EzBAT § 70 BAT Nr. 28 = RzK I 1 Nr. 48) die Klage eines Arbeitnehmers auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte deswegen abgewiesen, weil er die Ausschlußfrist nicht gewahrt habe.
  • BAG, 30.05.1984 - 4 AZR 512/81

    Tarifliche Vergütungsregelung für arbeitsfreien 24.12. - Tarifnorm und

    Auszug aus BAG, 14.12.1994 - 5 AZR 137/94
    Bei der Auslegung von Tarifverträgen ist der allgemeine Grundsatz zu beachten, daß tarifliche Begriffe, die in der Rechtsterminologie einen bestimmten Inhalt haben, nach dem Willen der Tarifvertragsparteien in ihrer allgemeinen rechtlichen Bedeutung angewendet werden sollen, soweit sich nicht aus dem Tarifvertrag selbst etwas anderes ergibt (BAGE 32, 364, 366; 42, 231, 235 = AP Nr. 31, 71 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 46, 61, 66 = AP Nr. 3 zu § 9 TVG 1969).
  • BAG, 08.02.1989 - 5 AZR 40/88

    Abmahnung: Anspruch auf Entfernung aus der Personalakte

    Auszug aus BAG, 14.12.1994 - 5 AZR 137/94
    Weiter ist in diesem Zusammenhang zu beachten, daß nach der Rechtsprechung des Senats der Arbeitgeber - wenn auch nur in Ausnahmefällen - verpflichtet sein kann, auch ein auf einer wahren Sachverhaltsdarstellung beruhendes Schreiben aus der Personalakte zu entfernen, wenn es für die weitere Beurteilung des Arbeitnehmers überflüssig geworden ist und ihn in seiner beruflichen Entwicklungsmöglichkeit fortwirkend beeinträchtigen kann (Senatsurteile vom 27. Januar 1988 - 5 AZR 604/86 - ZTR 1988, 309 = RzK I 1 Nr. 26; vom 13. April 1988 - 5 AZR 537/86 - AP Nr. 100 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; vom 8. Februar 1989 - 5 AZR 40/88 - ZTR 1989, 236 = RzK I 1 Nr. 47).
  • BAG, 27.01.1988 - 5 AZR 604/86
    Auszug aus BAG, 14.12.1994 - 5 AZR 137/94
    Weiter ist in diesem Zusammenhang zu beachten, daß nach der Rechtsprechung des Senats der Arbeitgeber - wenn auch nur in Ausnahmefällen - verpflichtet sein kann, auch ein auf einer wahren Sachverhaltsdarstellung beruhendes Schreiben aus der Personalakte zu entfernen, wenn es für die weitere Beurteilung des Arbeitnehmers überflüssig geworden ist und ihn in seiner beruflichen Entwicklungsmöglichkeit fortwirkend beeinträchtigen kann (Senatsurteile vom 27. Januar 1988 - 5 AZR 604/86 - ZTR 1988, 309 = RzK I 1 Nr. 26; vom 13. April 1988 - 5 AZR 537/86 - AP Nr. 100 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; vom 8. Februar 1989 - 5 AZR 40/88 - ZTR 1989, 236 = RzK I 1 Nr. 47).
  • BAG, 20.04.1983 - 4 AZR 375/80

    Ausländischer Arzt - Inländischer Arzt - Gleichstellung - Arztbegriff

  • BAG, 08.02.1989 - 5 AZR 47/88

    Abmahnung: Berechtigung - Mitbestimmungsfreiheit - tarifliche Ausschlussfrist

  • BAG, 27.01.1988 - 5 AZR 604/88

    Abmahnung: Voraussetzung für die Entfernung aus der Personalakte

  • LAG Köln, 28.03.1988 - 5 Sa 90/88

    Abmahnung; Rügerecht; Arbeitgeber; Verwirkung; Anhörung; Personalrat

  • LAG München, 13.12.2018 - 4 Sa 514/18

    Attestvorlagepflicht ab dem 1. Tag; Willkürverbot

    Mit dem Bundesarbeitsgericht sei davon auszugehen, dass es keine "Regelausschlussfrist" gebe, innerhalb derer eine Pflichtverletzung abgemahnt werden müsse (BAG, Urteil vom 14.12.1994 - 5 AZR 137/94).
  • BAG, 30.05.1996 - 6 AZR 537/95

    Abmahnung - Ausübung einer Nebentätigkeit ohne Genehmigung

    Deshalb kann der Arbeitnehmer die Beseitigung dieser Beeinträchtigung verlangen, wenn die Abmahnung formell nicht ordnungsgemäß zustande gekommen ist (vgl. BAGE 63, 240 = AP Nr. 2 zu § 13 BAT), sie unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält (BAG Urteil vom 27. November 1985 - 5 AZR 101/84 - AP Nr. 93 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht), der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt wird (BAG Urteil vom 13. November 1991 - 5 AZR 74/91 - AP Nr. 7 zu § 611 BGB Abmahnung;Urteil vom 10. November 1993 - 7 AZR 682/92 - AP Nr. 4 zu § 78 BetrVG 1972;Urteil vom 31. August 1994 - 7 AZR 893/93 - AP Nr. 98 zu § 37 BetrVG 1972) oder kein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers am Verbleib der Abmahnung in der Personalakte mehr besteht (vgl. BAG Urteil vom 27. Januar 1988 - 5 AZR 604/86 - ZTR 1988, 309;Urteil vom 13. April 1988 - 5 AZR 537/86 - AP Nr. 100 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht;Urteil vom 8. Februar 1989 - 5 AZR 40/88 - ZTR 1989, 236;Urteil vom 14. Dezember 1994 - 5 AZR 137/94 - AP Nr. 15 zu § 611 BGB Abmahnung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • ArbG München, 28.06.2018 - 31 Ca 1313/18

    Pflicht zur Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem 1. Tag

    Mit dem Bundesarbeitsgericht ist davon auszugehen, dass es keine "Regelausschlussfrist" gibt, innerhalb derer eine Pflichtverletzung abgemahnt werden muss (BAG v. 14.12.1994 - 5 AZR 137/94).
  • BSG, 27.02.2019 - B 7 AY 1/17 R

    Anspruch auf Asylbewerberleistungen

    Die Entgegennahme nur durch den Leiter der Behörde oder nur durch Personen mit Befähigung zum Richteramt ist damit nicht Voraussetzung für die ordnungsgemäße Zustellung eines Beschlusses nach § 160a SGG (vgl Bundesarbeitsgericht vom 14.12.1994 - 5 AZR 137/94 - NJW 1995, 1916; Häublein in Münchener Komm zur ZPO, 5. Aufl 2016, § 174 RdNr 11; Schultzky in Zöller, ZPO, 32. Aufl 2018, § 174 RdNr 17) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.08.2018 - 7 Sa 71/18

    Entfernung einer dienstlichen Beurteilung aus der Personalakte - Anhörung der

    84 Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Entfernung einer dienstlichen Bewertung aus der Personalakte verfällt jedoch nicht nach § 39 Abs. 1 S. 1 TV-BA binnen sechs Monaten nach Kenntnis von dieser dienstlichen Bewertung (vgl. BAG, Urteil vom 14. Dezember 1994 - 5 AZR 137/94 - NZA 1995, 676, 677; Schaub/Linck , Arbeitsrechts-Handbuch, 17. Aufl. 2017, § 132 Rz. 49, jeweils für die Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte).

    Da dienstliche Bewertungen meist keine unmittelbaren Auswirkungen haben, drängt sich für den Arbeitnehmer die Notwendigkeit dagegen vorzugehen, nicht in derselben Weise auf wie etwa bei nicht erfüllten Zahlungsansprüchen (vgl. BAG, Urteil vom 14. Dezember 1994 - 5 AZR 137/94 - NZA 1995, 676, 677 für die Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte).

    Das bedeutet, dass der Entfernungsanspruch immer neu entsteht, solange sich die dienstliche Bewertung in der Personalakte befindet (vgl. BAG, Urteil vom 14. Dezember 1994 - 5 AZR 137/94 - NZA 1995, 676, 677 für die Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte).

  • LAG Hamm, 23.03.2006 - 8 Sa 949/05

    Mobbing durch Vorgesetzte; unerlaubte Handlung; Persönlichkeitsrechtsverletzung;

    Soweit in der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 14.12.1994 (5 AZR 137/94 - AP Nr. 15 zu § 611 BGB Abmahnung) ausgeführt worden ist, der Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte unterliege nicht dem tariflichen Verfall, steht dies der Unterwerfung von Schmerzensgeld- und Entschädigungsansprüchen wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung unter die Ausschlussklausel nicht entgegen.
  • BAG, 01.12.2004 - 7 AZR 37/04

    Tarifvertraglicher Wiedereinstellungsanspruch - Ausschlussfrist -

    Zu den Ansprüchen, die auf dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht beruhen, gehören zB der Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte (BAG 14. Dezember 1994 - 5 AZR 137/94 - BAGE 79, 37 = AP BGB § 611 Abmahnung Nr. 15 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 109), der Anspruch auf vertrauliche Behandlung ärztlicher Berichte über den Gesundheitszustand des Arbeitnehmers (BAG 15. Juli 1987 - 5 AZR 215/86 - aaO) sowie der Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung (BAG 15. Mai 1991 - 5 AZR 271/90 - BAGE 68, 60 = AP BGB § 611 Beschäftigungspflicht Nr. 23 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 91, zu II 1 der Gründe).

    Auch im Falle der nicht vertragsgemäßen Beschäftigung wird das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers mit jedem Tag, an dem er nicht vertragsgemäß beschäftigt wird, aufs neue verletzt (BAG 15. Mai 1991 - 5 AZR 271/90 - aaO, zu II 1 der Gründe; 14. Dezember 1994 - 5 AZR 137/94 - aaO, zu I 2 b der Gründe).

  • LAG Köln, 15.06.2007 - 11 Sa 243/07

    Abmahnung; Rücknahme und Entfernung aus der Personalakte des Arbeitnehmers

    (1) Danach liegt eine wirksame Abmahnung nur dann vor, wenn der Arbeitgeber zum einen dem Arbeitnehmer in einer für diesen deutlich erkennbaren Art und Weise die Pflichtverletzung genau bezeichnet (sog. Rüge- und Hinweisfunktion) und damit zum anderen deutlich - wenn auch nicht ausdrücklich - den Hinweis verbindet, dass im Wiederholungsfall der Inhalt oder der Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdet ist, sog. Ankündigungs- oder Warnfunktion (BAG, Urteil vom 17.02.1994 - 2 AZR 616/93, AP Nr. 116 zu § 626 BGB; BAG, Urteil vom 14.12.1994 - 5 AZR 137/94, AP Nr. 15 zu § 611 BGB Abmahnung; LAG Bremen, Urteil vom 17.09.2001 - 4 Sa 43/01, NZA-RR 2002, 186, 190 f.; ebenso Pauly, Hauptprobleme der arbeitsrechtlichen Abmahnung, NZA 1995, 449, 451; Burger, Abmahnung im Arbeitsverhältnis, DB 1992, 836 m.w. Nachw.).
  • LAG Köln, 23.09.2003 - 13 (12) Sa 1137/02

    Verwirkung, Abmahnung, Zeitmoment, Umstandsmoment, Maßregelungsverbot

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 14. Dezember 1994 - 5 AZR 137/94 - BB 1995, 622).

    Im übrigen konnte der Arbeitnehmer angesichts der zahlreichen zwischenzeitlichen Personalgespräche keinesfalls davon ausgehen, dass der Arbeitgeber sein Recht, etwaige Pflichtverletzungen zu rügen, nicht mehr wahrnehmen würde (BAG, Urteil vom 14. Dezember 1994 - 5 AZR 137/94 - BB 1995, 622).

  • LAG Hamm, 24.10.2001 - 18 Sa 1981/00

    Abmahnung, Arbeitskampf, Warnstreik, Sympathiestreik, eigennütziger

    Deshalb kann der Arbeitnehmer die Beseitigung dieser Beeinträchtigung verlangen, wenn die Abmahnung formell nicht ordnungsgemäß zustande gekommen ist (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 30.05.1996 - 6 AZR 537/95 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Nebentätigkeit), sie unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 27.11.1985 - 5 AZR 101/84 - AP Nr. 93 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht), der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt wird (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 13.11.1991 - 5 AZR 94/91 - AP Nr. 7 zu § 611 BGB Abmahnung; BAG, Urteil vom 10.11.1993 - 7 AZR 682/92 - AP Nr. 4 zu § 78 BetrVG 1972; BAG, Urteil vom 31.08.1994 - 7 AZR 893/93 - AP Nr. 98 zu § 37 BetrVG 1972) oder kein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers am Verbleib der Abmahnung in der Personalakte mehr besteht (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 14.12.1994 - 5 AZR 137/94 - AP Nr. 15 zu § 611 BGB Abmahnung).
  • LAG Hamm, 12.07.2007 - 17 Sa 64/07

    Abmahnung wegen Minderleistung/Verteilung der Darlegungs- und Beweislast

  • ArbG Hamburg, 05.03.1997 - 21 Ca 89/97

    Anspruch auf die Erteilung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses;

  • LAG Hamm, 18.01.2007 - 15 Sa 558/06

    Fristlose Kündigung wegen Nutzung des Internet während der Arbeitszeit zu

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.07.2005 - 10 Sa 197/05

    Abmahnungsentfernungsanspruch des Arbeitnehmers

  • LAG Niedersachsen, 18.11.2003 - 13 Sa 679/03

    Wiedereinstellungsanspruch eines Arbeitnehmers bei Betriebsübergang vom

  • LAG Hamm, 13.02.2002 - 18 Sa 1510/01

    Wirksamkeit einer Abmahnung; Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten durch

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.07.2005 - 10 Sa 196/05

    Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte

  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.02.2010 - 10 Sa 2113/09

    Berechtigtes betriebliches Interesse - Entfernung von Unterlagen aus der

  • LAG Schleswig-Holstein, 27.05.2008 - 5 Sa 396/07

    Kein Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte bei beendetem

  • LAG Baden-Württemberg, 05.04.2004 - 15 Sa 126/03

    Verlangen nach Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.01.2004 - 8 L 162/03

    Außerordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses von Mitgliedern der

  • ArbG Frankfurt/Main, 24.01.2007 - 7 Ca 5101/06

    Mobbing - tarifvertragliche Ausschlussfrist

  • LAG Hamm, 06.11.2002 - 18 Sa 838/02

    Abmahnung, Abgeltung von Urlaubsvergütung, Dienstwagen, Privatnutzung,

  • LAG Baden-Württemberg, 04.12.2006 - 15 Sa 81/06

    Abmahnung: Anspruch auf Entfernung aus der Personalakte

  • LAG Hamm, 08.03.2000 - 18 Sa 2009/99

    Wirksamkeit einer Abmahnung; Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der

  • ArbG Gießen, 15.06.2016 - 7 Ca 415/15

    Einzelfallentscheidung betreffend die Wirksamkeit einer außerordentlichen,

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.06.2023 - 2 Sa 113/22

    Abmahnung - Entfernungsanspruch - Personalakte - Weisungsrecht - Ermessen -

  • ArbG Halle, 05.12.2013 - 3 Ca 1298/13

    Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte - Lehrkraft - Entgegennahme

  • ArbG Dessau, 05.06.2002 - 2 Ca 70/02

    Anspruch auf Entfernung von Abmahnungen aus einer Personalakte; Begriff und

  • ArbG Hamburg, 21.02.2014 - S 1 Ca 239/13

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte

  • LAG Hamm, 23.03.2006 - 8 Sa 949/0
  • ArbG Frankfurt/Main, 26.01.2005 - 6 Ca 7216/04
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Rechtsprechung
   BAG, 02.12.1994 - 4 AZB 17/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,1492
BAG, 02.12.1994 - 4 AZB 17/94 (https://dejure.org/1994,1492)
BAG, Entscheidung vom 02.12.1994 - 4 AZB 17/94 (https://dejure.org/1994,1492)
BAG, Entscheidung vom 02. Dezember 1994 - 4 AZB 17/94 (https://dejure.org/1994,1492)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer vereinfachten Zustellung - Voraussetzungen an das Empfangsbekenntnis bei Zustellung an Behörde - Rückwirkung bei nachträglicher Ausstellung - Verzögerung der Zustellung durch behördeninterne Zuständigkeitsverteilung

  • archive.org
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 1916
  • NVwZ 1995, 831 (Ls.)
  • NZA 1995, 287
  • BB 1995, 208
  • DB 1995, 1240
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 22.11.1988 - VI ZR 226/87

    Heilung von Zustellungsmängeln; Internationale Zuständigkeit im Gerichtsstand des

    Auszug aus BAG, 02.12.1994 - 4 AZB 17/94
    Der bloße Nachweis des Zugangs ersetzt ein solches Empfangsbekenntnis nicht (BAG Urteil vom 27. Mai 1971 - 5 AZR 31/71 - AP Nr. 4 zu § 212a ZPO; BGHZ 30, 299, 303; BGH NJW 1989, 1154 [BGH 22.11.1988 - VI ZR 226/87]; a. A.: BFHE 159, 425, 427 zu § 5 Abs. 2 VwZG).

    Daran fehlt es beispielsweise, wenn das Schriftstück deshalb zurückgewiesen wird, weil der Empfänger die Zustellung für unwirksam hält (vgl. BGH NJW 1989, 1154 [BGH 22.11.1988 - VI ZR 226/87]).

  • BGH, 31.05.1979 - VII ZR 290/78

    Zeitpunkt der Bewirkung einer Zustellung eines Urteils an einen Rechtsanwalt -

    Auszug aus BAG, 02.12.1994 - 4 AZB 17/94
    Die Zustellung nach § 212a ZPO setzt voraus, daß der Empfänger persönlich Kenntnis von seinem Gewahrsam an dem zuzustellenden Schriftstück erhalten hat und durch Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses den Willen äußert, das Schriftstück als zugestellt anzunehmen (vgl. BGH NJW 1979, 2566; BGH NJW 1981, 462, 463; BGH NJW 1994, 526).

    Bei verspäteter Ausstellung wirkt es auf den Zeitpunkt zurück, zu dem der Empfänger das Schriftstück als zugestellt entgegengenommen hat (BAG Urteil vom 27. Mai 1971 AP, aaO; BGHZ 35, 236, 239; vgl. BGH NJW 1979, 2566).

  • BFH, 30.03.1978 - IV R 141/73

    Zustellung - Empfangsbekenntnis

    Auszug aus BAG, 02.12.1994 - 4 AZB 17/94
    Die vorliegende Entscheidung steht nicht im Widerspruch zu dem Beschluß des Bundesfinanzhofes in BFHE 125, 18, der zu § 5 Abs. 2 VwZG ergangen ist.

    Der Bundesfinanzhof ist davon ausgegangen, daß diese Empfangsbereitschaft bereits dann vorliegt, wenn der Vorsteher des Finanzamtes den Eingangsstempel auf dem Empfangsbekenntnis mit Grünstift abgestrichen hat (BFHE 125, 18, 19).

  • BAG, 14.03.1989 - 1 AZB 26/88

    Zustellung - Fernkopie - Fernkopierer

    Auszug aus BAG, 02.12.1994 - 4 AZB 17/94
    Daran ist das Bundesarbeitsgericht gebunden (z. B. BAG Beschluß vom 14. März 1989 - 1 AZB 26/88 - AP Nr. 10 zu § 130 ZPO, m.w.N.).
  • BGH, 07.07.1959 - VIII ZR 111/58

    Zustellung von Anwalt zu Anwalt

    Auszug aus BAG, 02.12.1994 - 4 AZB 17/94
    Der bloße Nachweis des Zugangs ersetzt ein solches Empfangsbekenntnis nicht (BAG Urteil vom 27. Mai 1971 - 5 AZR 31/71 - AP Nr. 4 zu § 212a ZPO; BGHZ 30, 299, 303; BGH NJW 1989, 1154 [BGH 22.11.1988 - VI ZR 226/87]; a. A.: BFHE 159, 425, 427 zu § 5 Abs. 2 VwZG).
  • BFH, 06.03.1990 - II R 131/87

    Zustellung gem. § 5 Abs. 2 VwZG ist auch ohne Ausfüllung eines

    Auszug aus BAG, 02.12.1994 - 4 AZB 17/94
    Der bloße Nachweis des Zugangs ersetzt ein solches Empfangsbekenntnis nicht (BAG Urteil vom 27. Mai 1971 - 5 AZR 31/71 - AP Nr. 4 zu § 212a ZPO; BGHZ 30, 299, 303; BGH NJW 1989, 1154 [BGH 22.11.1988 - VI ZR 226/87]; a. A.: BFHE 159, 425, 427 zu § 5 Abs. 2 VwZG).
  • BGH, 14.06.1961 - IV ZR 56/61

    Zustellung an Anwalt

    Auszug aus BAG, 02.12.1994 - 4 AZB 17/94
    Bei verspäteter Ausstellung wirkt es auf den Zeitpunkt zurück, zu dem der Empfänger das Schriftstück als zugestellt entgegengenommen hat (BAG Urteil vom 27. Mai 1971 AP, aaO; BGHZ 35, 236, 239; vgl. BGH NJW 1979, 2566).
  • BGH, 04.11.1993 - X ZR 91/92

    Wirksamkeit eines Empfangsbekenntnisses

    Auszug aus BAG, 02.12.1994 - 4 AZB 17/94
    Die Zustellung nach § 212a ZPO setzt voraus, daß der Empfänger persönlich Kenntnis von seinem Gewahrsam an dem zuzustellenden Schriftstück erhalten hat und durch Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses den Willen äußert, das Schriftstück als zugestellt anzunehmen (vgl. BGH NJW 1979, 2566; BGH NJW 1981, 462, 463; BGH NJW 1994, 526).
  • BGH, 04.06.1974 - VI ZB 5/74

    Zustellung von Schriftstücken - Samstag - Erklärung nach außen - Späterer

    Auszug aus BAG, 02.12.1994 - 4 AZB 17/94
    Hat der Empfänger seinen Willen äußerlich kundgetan, das Schriftstück als zugestellt zu behandeln, so kann er sich nicht später darauf berufen, daß er die Zustellung erst zu einem späteren Zeitpunkt habe entgegennehmen wollen (BGH NJW 1974, 1469, 1470).
  • BGH, 29.10.1980 - IVb ZR 599/80

    Rechtsanwalt - Empfangsbekenntnis - Zustellungsabsicht

    Auszug aus BAG, 02.12.1994 - 4 AZB 17/94
    Die Zustellung nach § 212a ZPO setzt voraus, daß der Empfänger persönlich Kenntnis von seinem Gewahrsam an dem zuzustellenden Schriftstück erhalten hat und durch Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses den Willen äußert, das Schriftstück als zugestellt anzunehmen (vgl. BGH NJW 1979, 2566; BGH NJW 1981, 462, 463; BGH NJW 1994, 526).
  • BFH, 23.06.1971 - I B 12/71

    Zustellung - Wirksamkeit - Kenntniserlangung - Entgegennahme - Empfangsbekenntnis

  • LAG Nürnberg, 19.05.1994 - 8 (7) Sa 575/91

    Zeitpunkt des Zugangs eines Schriftstückes bei Behörde; Vorliegen einer

  • BAG, 27.05.1971 - 5 AZR 31/71

    Vereinfachtes Zustellungsverfahren - Schriftliches Empfangsbekenntnis -

  • VGH Baden-Württemberg, 14.03.1991 - 1 S 166/91

    Bewirkung der Zustellung gegen Empfangsbekenntnis; Ablehnung der Ausstellung

  • VGH Hessen, 13.11.1992 - 9 TG 845/87
  • BAG, 11.01.1995 - 4 As 24/94

    Nichtigkeitsantrag im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Dies ist unstreitig (z. B. BGH NJW 1990, 1239, 1240; BGH NJW 1991, 42 und BGH NJW 1992, 512, jeweils m.w.N.; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 53. Aufl., § 212a Rz 7; vgl. jüngst Beschluß des Senats vom 2. Dezember 1994 - 4 AZB 17/94 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.07.2006 - 15 A 3600/05

    Vertretungszwang bei Zustellungen, wenn ein Bevollmächtigter nicht bestellt ist;

    BAG, Urteil vom 2.12.1994 - 4 AZB 17/94 -, NJW 1995, 1916 m.w.N. .
  • LAG Nürnberg, 08.10.2001 - 7 Ta 163/01

    Unrichtige Parteibezeichnung - Zustellung "demnächst" - Feststellung der

    Wird die Ausstellung eines schriftlichen Empfangsbekenntnisses verweigert, kann die Zustellung nur auf andere Art und Weise, insbesondere durch die Post oder den Gerichtsvollzieher erfolgen" (BAG, Beschluss vom 02.12.1994, Az. 4 AZB 17/94 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BGH).
  • OVG Niedersachsen, 18.09.2017 - 2 LA 1594/17

    Empfangsbekenntnis; Verfristung; Zulassungsantrag

    Auf den Tag, an welchem der zuständige Sachbearbeiter das Schriftstück entgegennimmt, kommt es ebensowenig an wie auf den Tag, an welchem das Schriftstück bei der Posteingangsstelle der Behörde eingeht (OVG Lüneburg, Beschl. v. 25.11.1998 - 4 L 4505/98 -, juris; VGH Mannheim, Beschl. v. 30.9.1993 - A 16 S 1587/93 -, NVwZ 1994, 1226; OVG Münster, Beschl. v. 31.7.2006 - 12 A 4848/05 -, juris; BAG, Beschl. v. 2.12.1994 - 4 AZB 17/94 -, NJW 1995, 1916; vgl. allgemein zum Erfordernis der Bereitschaft des Zustellungsempfängers zur Entgegennahme des Schriftstücks jüngst auch OVG Saarlouis, Beschl. v. 31.7.2017 - 1 B 528/17 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.1998 - 15 A 1088/96

    Wirksamkeitsvoraussetzungen einer Zustellung mittels Empfangsbekenntnisses;

    vgl. einerseits BGH, Urteil vom 29. Januar 1976 - IX ZR 47/74 -, LM § 197 BEG 1956 Nr. 5; Urteil vom 19. April 1994 - VI ZR 269/93 H -, NJW 1994, 2295, (zum vergleichbaren § 212a ZPO); BAG, Urteil vom 2. Dezember 1994 - 4 AZB 17/94 -, NJW 1995, 1916, (zu § 212a ZPO); andererseits BFH, Urteil vom 6. März 1990 - II R 131/87 -, BFHE 159, 425; offen gelassen vom BVerwG, Beschluß vom 12. Oktober 1984 - 1 B 57.84 -, Buchholz 340 § 5 VwZG Nr. 10, S. 1 (4).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.2006 - 12 A 4848/05

    Zulässigkeitsvoraussetzungen eines verwaltungsprozessrechtlichen

    - 5 C 56.80 -, FEVS 31, 89 (91); BAG, Urteil vom 2. Dezember 1994 - 4 AZB 17/94 -, NJW 1995, 1916; OVG NRW, Beschluss vom 14. November 1995 - 8 B 2303/95 - jeweils m.w.N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.1998 - 15 A 1087/96

    Anforderungen an die Wahrung der Klagefrist zur Erhebung einer Anfechtungsklage;

    vgl. einerseits BGH, Urteil vom 29. Januar 1976 - IX ZR 47/74 -, LM § 197 BEG 1956 Nr. 5; Urteil vom 19. April 1994 - VI ZR 269/93 H -, NJW 1994, 2295, (zum vergleichbaren § 212a ZPO); BAG, Urteil vom 2. Dezember 1994 - 4 AZB 17/94 -, NJW 1995, 1916, (zu § 212a ZPO); andererseits BFH, Urteil vom 6. März 1990 - II R 131/87 -, BFHE 159, 425; offen gelassen vom BVerwG, Beschluß vom 12. Oktober 1984 - 1 B 57.84 -, Buchholz 340 § 5 VwZG Nr. 10, S. 1 (4).
  • LSG Sachsen, 21.01.1998 - L 5 Lw 1/97
    Für die Zustellung nach § 5 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) ist jedoch der Zeitpunkt maßgebend, zu dem der Empfänger von dem Zugang des zuzustellenden Schriftstückes Kenntnis erlangt und bereit ist, die Zustellung entgegenzunehmen (vgl. BSG SozR 1960 Nr. 2 zu § 5 VwZG m.w.N., BAG, Urteil vom 02.12.1994 in NZA 1995, S. 287 f.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.07.2012 - L 15 SO 123/10
    Bei der Zustellung gegen Empfangsbekenntnis gemäß § 63 Sozialgerichtsgesetz (SGG) i.V.m. § 174 Abs. 1 und 4 Zivilprozessordnung (ZPO) an juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Behörden ist das Schriftstück an dem Tage zugestellt, an welchem der hierfür nach der behördeninternen Aufgabenverteilung zuständige Bedienstete den Empfang mit Datum und seiner Unterschrift bestätigt (vgl. BAG, Urteil vom 2. Dezember 1994 - 4 AZB 17/94 -, NJW 1995, 1916 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 22.09.2000 - 2 Sch 1/00
    Eine rechtswirksame Zustellung nach dieser Vorschrift setzt nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung voraus die tatsächliche Übermittlung des zuzustellenden Schriftstücks, ferner den Willen, es zuzustellen, des weiteren auf seiten des das Schriftstück empfangenden Anwaltes die Kenntnis von der Zustellungsabsicht sowie der Wille, das in seinen Gewahrsam gelangte Schriftstück als zugestellt anzunehmen, darüber hinaus das mit Datum und Unterschrift des Anwalts versehene Empfangsbekenntnis (vgl. u.a. BGH NJW 94, 2297 f., NJW 89, 1154 f.; NJW-RR 89, 57 f, 58; BAG NJW 95, 1916 f, 1917).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 28.07.1994 - 5 S 2467/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3566
VGH Baden-Württemberg, 28.07.1994 - 5 S 2467/93 (https://dejure.org/1994,3566)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.07.1994 - 5 S 2467/93 (https://dejure.org/1994,3566)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. Juli 1994 - 5 S 2467/93 (https://dejure.org/1994,3566)
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Baumschutzverordnung ohne Herausnahme des Waldes

§ 25 NatSchG aF, Wald iS des Waldgesetzes kann nicht durch Baumschutzverordnung unter Schutz gestellt werden, Gesamtnichtigkeit der Verordnung;

Antrags- und Klagebefugnis des Nachbarn auf Erlaubnis nach der Baumschutzverordnung (jetzt Baumschutzsatzung)

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Bestimmtheit des räumlichen Geltungsbereichs einer Baumschutzsatzung; Klage gegen Belästigungen durch Bäume auf einem Nachbargrundstück

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 1916 (Ls.)
  • NVwZ 1995, 402
  • VBlBW 1994, 499
  • VBlBW 1995, 322
  • ZfBR 1995, 48
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 16.06.1994 - 4 C 2.94

    Bezeichnung des Geltungsbereichs einer Baumschutzsatzung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.07.1994 - 5 S 2467/93
    Bei Erlaß einer Baumschutzsatzung kann die Gemeinde regelmäßig ohne Einzelfallprüfung davon ausgehen, daß Bäume einer bestimmten Größenordnung im Siedlungsbereich im Sinne des § 25 Abs. 1 Nr. 1 NatSchG (NatSchG BW) schutzwürdig und schutzbedürftig sind (im Anschluß an BVerwG, Urteil vom 16.06.1994 - 4 C 2/94 -).

    Auch das Bundesverwaltungsgericht hat jüngst in seinem Urteil vom 16.06.1994 (- 4 C 2.94 - Urteilsabdruck S. 7) keinen Anstoß an der entsprechenden Wertung des nordrhein-westfälischen Landesgesetzgebers zur generellen Schutzwürdigkeit des Baumbestandes innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und im Geltungsbereich der Bebauungspläne genommen; dies steht im Einklang mit der Auffassung des Senats zu § 25 Abs. 3 NatSchG.

    Hierbei ist es letztlich unerheblich, ob diese Bestimmung als Festlegung des räumlichen oder des sachlichen Geltungsbereichs der Baumschutzverordnung/-satzung zu verstehen ist (für diese Unterscheidung allerdings Mampel, NVwZ 1993, 1168), sofern sie nur den rechtsstaatlichen Bestimmtheitsanforderungen genügt, die sich jedenfalls in dem hier in Frage stehenden Regelungsbereich hinsichtlich des räumlichen oder sachlichen Geltungsbereichs der Norm nicht grundsätzlich unterscheiden (so BVerwG, Urt. v. 16.06.1994, a.a.O., S. 6; vgl. ferner OVG Münster, Urt. v. 08.10.1993, a.a.O.; OLG Hamm, Beschl. v. 25.02.1993 - III Ss OWi 1060/92 - UPR 1994, 34 sowie Schink, a.a.O. und Witten, UPR 1994, 12).

    Sind die "im Zusammenhang bebauten Ortsteile" in Anwendung der zu § 34 BauGB geltenden Grundsätze auch ohne nähere Präzisierung des Normgebers der Baumschutzverordnung/ -satzung hinreichend bestimmbar (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.06.1994, a.a.O., S. 3 ff.), ist dies hinsichtlich der Gebiete, "deren Bebauung in absehbarer Zeit zu erwarten ist, oder in den Randzonen von Wohn-, Gewerbe- oder Verkehrsbereichen" im Sinne des § 25 Abs. 1 Nr. 1 NatSchG nicht der Fall.

    Dem steht nicht entgegen, daß das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 16.06.1994 (a.a.O., Urteilsabdruck S. 10) davon ausgeht, Zweifelsfragen über den räumlichen Geltungsbereich einer Baumschutzsatzung "hinsichtlich eines Randbereichs" nötigten den Satzungsgeber nicht zu einer kartographisch grundstücksgenauen Bestimmung des Geltungsbereichs der Satzung, da in solchen Randbereichen je nach den Umständen des Einzelfalls von der Verhängung eines Bußgelds wegen einer Ordnungswidrigkeit bei Satzungsverstößen abgesehen werden könne.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.10.1993 - 7 A 2021/92
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.07.1994 - 5 S 2467/93
    Dies setzt freilich die inhaltliche Rechtfertigung der Unterschutzstellung unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes voraus, weshalb der förmliche Baumschutz die Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit der hiervon erfaßten Bäume voraussetzt (so auch OVG Münster, Urt. v. 08.10.1993 - 7 A 2021/92 - NWVBl. 1994, 140; sowie Schink, DÖV 1991, 7/9 m.w.N.), wie des entsprechend etwa auch für jede Naturschutz- oder Landschaftsschutzverordnung (vgl. hierzu lediglich Normenkontrollurteil des Senats vom 11.10.1993 - 5 S 1266/92 - VBlBW 1994, 233 m.w.N.).

    Diese Wertung entspricht der allgemeinen Erkenntnis, daß jedenfalls in dichtbesiedelten Landschaften Bäume in der Regel zumindest dann generell schützenswert sind, wenn sie eine bestimmte Größe erreicht haben und damit regelmäßig die für einen Baumbestand typischen Wohlfahrtswirkungen in beachtlichem Umfang auch dann entfalten, wenn sie nicht nur unmittelbar innerhalb eines Ballungszentrums stehen (so auch OVG Münster, Urt. vom 08.10.1993, a.a.O.; ähnlich OVG Lüneburg, Beschl. vom 17.10.1984 - 3 OVG C 2/84 - NuR 1985, 242).

    Hierbei ist es letztlich unerheblich, ob diese Bestimmung als Festlegung des räumlichen oder des sachlichen Geltungsbereichs der Baumschutzverordnung/-satzung zu verstehen ist (für diese Unterscheidung allerdings Mampel, NVwZ 1993, 1168), sofern sie nur den rechtsstaatlichen Bestimmtheitsanforderungen genügt, die sich jedenfalls in dem hier in Frage stehenden Regelungsbereich hinsichtlich des räumlichen oder sachlichen Geltungsbereichs der Norm nicht grundsätzlich unterscheiden (so BVerwG, Urt. v. 16.06.1994, a.a.O., S. 6; vgl. ferner OVG Münster, Urt. v. 08.10.1993, a.a.O.; OLG Hamm, Beschl. v. 25.02.1993 - III Ss OWi 1060/92 - UPR 1994, 34 sowie Schink, a.a.O. und Witten, UPR 1994, 12).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.03.1993 - 5 S 1519/91

    Normenkontrolle einer Satzung zum Schutz von Grünbestand

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.07.1994 - 5 S 2467/93
    Sie steht mit der rahmenrechtlichen Vorgabe in § 18 Abs. 1 BNatSchG in Einklang, der in seinem Satz 2 ausdrücklich auch die Unterschutzstellung des gesamten Bestands an Bäumen in einem bestimmten Gebiet gestattet (zur Vereinbarkeit des § 25 NatSchG mit § 18 BNatSchG vgl. bereits Normenkontrollurteil des Senats vom 30.03.1993 5 S 1519/91 - VBlBW 1993, 471/472 sowie Rosenzweig, NuR 1987, 313).

    Angesichts der dem Normgeber durch die gesetzliche Ermächtigung in § 25 Abs. 3, 2 NatSchG durch den Verweis auf die zitierte Formulierung in dem Abs. 1 Nr. 1 dieser Vorschrift eingeräumte Möglichkeit, Bäume einer bestimmten Größe grundsätzlich auch in Gebieten der genannten Art unter Schutz zu stellen, obliegt es ihm, zu entscheiden, ob dies im einzelnen auch dort der Fall sein soll, sofern die Voraussetzungen für den Erlaß von Baumschutzbestimmungen insoweit gegeben sind, und für den betroffenen Bürger wie auch für die zur Anwendung der Baumschutzverordnung/-satzung berufene Verwaltung hinreichend bestimmt die Grenzen dieses "erweiterten" Siedlungsbereichs zeichnerisch oder mit Worten festzulegen (zu Inhalt und Reichweite der in § 25 Abs. 1 Nr. 1 NatSchG genannten Begriffe vgl. Normenkontrollurteil d. Senats v. 30.03.1993, a.a.O.).

    Die Auffassung des Senats, wonach es Aufgabe des Satzungsgebers ist, die genannten Randzonen und die Gebiete, deren Bebauung in absehbarer Zeit zu erwarten ist, im einzelnen zu bestimmen, sofern er solche in den Geltungsbereich einer Baumschutzsatzung mit einbeziehen will, steht schließlich auch nicht in Widerspruch zu seinem Normenkontrollurteil vom 30.03.1993 (a.a.O.), in welchem er festgestellt hat, daß zu den Gebieten im Sinne des § 25 Abs. 1 Nr. 1 NatSchG, deren Bebauung in absehbarer Zeit zu erwarten ist, die Gebiete im Sinne des § 33 BauGB und die Gebiete gehören, die im Flächennutzungsplan als künftige Bauflächen dargestellt sind.

  • VGH Baden-Württemberg, 28.06.1984 - 5 S 3072/83

    Baumschutzverordnung ist zulässige Eigentumsbeschränkung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.07.1994 - 5 S 2467/93
    Das mit der förmlichen Unterschutzstellung von Bäumen verbundene Verbot, diese ohne Erlaubnis zu entfernen oder zu zerstören, führt zu einer Eigentumsbeschränkung des Grundstückseigentümers und möglicherweise auch - wie hier - des Nachbarn, die grundsätzlich in zulässiger Weise Inhalt und Schranken des Grundeigentums bestimmt (vgl. Beschluß des Senats vom 28.06.1984 - 5 S 3072/83, NVwZ 1985, 63 sowie grundsätzlich zur Vereinbarkeit naturschutzrechtlicher Eigentumsbeschränkungen mit Art. 14 GG BVerwG, Urt. v. 24.06.1993 - 7 C 26.92 - UPR 1993, 384).

    Auch der Erledigungsbeschluß des Senats vom 28.06.1984 (- 5 S 3072/83 - VBlBW 1985, 98) steht nicht in Widerspruch zum Standpunkt des Senats.

  • OVG Bremen, 26.03.1985 - 1 BA 85/84
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.07.1994 - 5 S 2467/93
    Wird - wie hier - ein Nachbar an der Durchsetzung ihm etwa zustehender privatrechtlicher Ansprüche auf Beseitigung eines Baumes oder Rückschnitt seiner Äste (beispielsweise aus § 910 oder § 1004 Abs. 1 BGB) durch diese Rechte überlagernde öffentlich-rechtliche Bestimmungen einer Baumschutzverordnung gehindert, so muß er ebenso wie der Eigentümer befugt sein, selbst eine Ausnahme von diesem baumschutzrechtlichen Verbot zu beantragen und im Streit darum gegebenenfalls den Verwaltungsrechtsweg zu beschreiten (so auch OVG Bremen, Urt. vom 26.03.1985 - 1 BA 1985/84 - NVwZ 1986, S. 953 sowie de Witt, in: Handbuch des öffentlichen Baurechts, Stand Okt. 1993, Teil E, Landschaftsschutz, Rd.Nr. 246; Schink, DÖV 1991, 7/15; Bartholomäi, UPR 1988, 241/247; Rosenzweig, NuR 1987, 313/318).

    Soweit dort die Unterschutzstellung des gesamten Baumbestands des Landes Bremen und, im anderen Fall, des Landes Berlin für rechtens befunden wurde (vgl. OVG Bremen, Urt. v. 26.03.1985 - 1 BA 85/84 - NVwZ 1986, 953 und OVG Berlin, Urt. v. 22.05.1987 - OVG 2B 129.86 - NuR 1987, 323), wurde dies auf die jeweiligen Besonderheiten als Stadtstaat und die ausdrückliche Ermächtigung des Landesgesetzgebers hierzu zurückgeführt.

  • BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 26.92

    Naturschutzverordnung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.07.1994 - 5 S 2467/93
    Das mit der förmlichen Unterschutzstellung von Bäumen verbundene Verbot, diese ohne Erlaubnis zu entfernen oder zu zerstören, führt zu einer Eigentumsbeschränkung des Grundstückseigentümers und möglicherweise auch - wie hier - des Nachbarn, die grundsätzlich in zulässiger Weise Inhalt und Schranken des Grundeigentums bestimmt (vgl. Beschluß des Senats vom 28.06.1984 - 5 S 3072/83, NVwZ 1985, 63 sowie grundsätzlich zur Vereinbarkeit naturschutzrechtlicher Eigentumsbeschränkungen mit Art. 14 GG BVerwG, Urt. v. 24.06.1993 - 7 C 26.92 - UPR 1993, 384).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.02.1994 - 10 S 1378/93

    Heimerlaubnis: Einhaltung baulicher Mindestanforderungen bei bereits befugt

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.07.1994 - 5 S 2467/93
    Dies setzt freilich die inhaltliche Rechtfertigung der Unterschutzstellung unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes voraus, weshalb der förmliche Baumschutz die Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit der hiervon erfaßten Bäume voraussetzt (so auch OVG Münster, Urt. v. 08.10.1993 - 7 A 2021/92 - NWVBl. 1994, 140; sowie Schink, DÖV 1991, 7/9 m.w.N.), wie des entsprechend etwa auch für jede Naturschutz- oder Landschaftsschutzverordnung (vgl. hierzu lediglich Normenkontrollurteil des Senats vom 11.10.1993 - 5 S 1266/92 - VBlBW 1994, 233 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.10.1996 - 5 S 831/95

    Erlaß einer Baumschutzsatzung: Zuständigkeit des Gemeinderates; Eigentumsgarantie

    Ob das Fällen der auf dem Grundstück G.-straße 8 der Klägerin stehenden Roßkastanie (ohne Befreiung) verboten ist, beurteilt sich nicht (mehr) nach der im Verwaltungsverfahren noch angewandten Baumschutzverordnung vom 19.08.1986, deren Ungültigkeit der Senat im Urteil vom 28.07.1994 - 5 S 2467/93 (NVwZ 1995, 402) - inzident festgestellt hat, ferner nicht (mehr) nach der im Zeitpunkt des erstinstanzlichen Urteils maßgeblichen Sicherstellungssatzung der Beklagten vom 22.09.1994, sondern nach der am 27.09.1996 in Kraft getretenen Baumschutzsatzung der Beklagten vom 25.07.1996.

    Nach § 25 Abs. 3 NatSchG - einer "Neuregelung" als Folge des Senatsurteils vom 28.07.1994 - 5 S 2467/93 a.a.O. - kann sich der Schutz von Bäumen außerhalb des Waldes auch auf den Baumbestand des gesamten Gemeindegebiets oder von Teilen des Gemeindegebiets erstrecken.

    Die generelle Zulässigkeit einer Baumschutzsatzung auch ohne Einzelprüfung der Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit der unter Schutz gestellten Bäume jedenfalls in - wie hier - städtischen Ballungsräumen ist anerkannt (vgl. Senatsurteil v. 28.07.1994 - 5 S 2467/93 - a.a.O., ferner BVerwG, Urt. v. 16.06.1994 - 4 C 2.94).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.09.1998 - 3 S 1208/96

    Beseitigung eines Baumes zur Realisierung einer geplanten Garagenzufahrt -

    Der 5. Senat des erkennenden Gerichtshofs hat im Urteil vom 28.7.1994 (VBlBW 1995, 322) diese Regelung dahingehend ausgelegt, daß sie nur zum Erlaß von Baumschutzsatzungen in einem Siedlungsbereich im Sinne des § 25 Abs. 1 Nr. 1 NatSchG ermächtigt, nicht aber zur Unterschutzstellung von Bäumen im Außenbereich und von Bäumen, die zu einem Wald im Sinne des Landeswaldgesetzes gehören.

    Nach § 25 Abs. 3 NatSchG n.F. kann sich der Schutz von Bäumen außerhalb des Waldes auch auf den Baumbestand des gesamten Gemeindegebiets oder von Teilen des Gemeindegebiets erstrecken (zur Vereinbarkeit einer solchen Regelung mit der Rahmenvorschrift des § 18 Abs. 2 BNatSchG: vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 28.7.1994, a.a.O.).

    Der Wald ist auch nicht kraft Gesetzes von der Unterschutzstellung ausgenommen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 28.7.1994, a.a.O.).

  • BGH, 10.04.2014 - V ZB 168/13

    Bemessung des Werts der Beschwer i.R.d. Verurteilung zur Beseitigung der

    Denn wenn - wie hier - ein Nachbar an der Durchsetzung eines ihm zustehenden privatrechtlichen Anspruchs auf Rückschnitt der Äste eines Baums (§ 910 Abs. 1 BGB) durch dieses Recht überlagernde öffentlichrechtliche Bestimmungen einer Baumschutzsatzung gehindert wird, muss er ebenso wie der Eigentümer des Baums befugt sein, selbst eine Ausnahme von dem baumschutzrechtlichen Verbot zu beantragen und im Streit darüber den Verwaltungsrechtsweg zu beschreiten (VGH Mannheim, NVwZ 1995, 402, 403; ebenso Senat, Urteil vom 20. November 1992 - V ZR 82/91, BGHZ 120, 239, 246 zu § 31 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG aF).
  • VGH Bayern, 09.11.2012 - 14 ZB 11.1597

    Zivilrechtliches Urteil auf Beseitigung eines Baumes ersetzt keine

    Denn die öffentlich-rechtlichen Regelungen in Baumschutzverordnungen schränken auch die Eigentümerstellung von Nachbarn ein und überlagern deren zivilrechtliche Nachbaransprüche; die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs gehen den Regelungen von Baumschutzverordnungen nicht vor (vgl. Art. 111 EGBGB; vgl. auch BVerwG vom 1.2.1996 NJW 1996, 1487/1488; VGH BW vom 28.7.1994 NVwZ 1995, 402/403 f.; OVG SH vom 17.6.1993 Az. 1 L 282/91 RdNr. 48; Egner in Engelhardt/Brenner/Fischer-Hüftle/Egner/Meßerschmidt, Naturschutzrecht in Bayern, RdNrn. 29 ff. zu Art. 12 BayNatSchG a.F.), jedenfalls soweit aus § 1004 BGB resultierende nachbarrechtliche Handlungs- bzw. Unterlassungspflichten betroffen sind (BGH vom 20.11.1992 BGHZ 120, 239/246 f.; Egner, a.a.O., m.w.N.).
  • VG München, 14.10.2013 - M 8 K 12.5892

    Fällgenehmigung für Schwarzkiefer; Verfassungsmäßigkeit der Baumschutzverordnung

    Gültigkeitsvoraussetzung einer Baumschutzverordnung ist vielmehr nur, dass die Unterschutzstellung im Interesse eines oder mehrerer der in Satz 1 der Bestimmung genannten Schutzzwecke erforderlich ist (vgl. VGH BW, U. v. 28.7.1994 - 5 S 2467/93 - NVwZ 1995, 402; Hendrischke/Kieß in Schlacke, GK-BNatSchG, 1. Aufl. 2012, § 29 Rn. 8).

    Auch eine Differenzierung nach bestimmten Gebieten (mit viel oder wenig Grün) oder etwa danach, ob bestimmte Baumarten im Hinblick auf die naturräumlichen Gegebenheiten standortfremd sind oder nicht, war hier nicht geboten, weil grundsätzlich davon ausgegangen werden kann, dass in dichtbesiedelten Landschaften Bäume zumindest dann generell schützenswert sind, wenn sie eine bestimmte Größe erreicht haben und damit die für einen Baumbestand typischen positiven Wirkungen entfalten (vgl. VGH BW, U. v. 28.07.1994 - 5 S 2467/93 - NVwZ 1995, 402 und U. v. 2.10.1996 - 5 S 831/95 - NJW 1997, 2128; Dreier in Hoppenberg/de Witt, Handbuch des öffentlichen Baurechts, Stand: 2011, Teil E - Naturschutz, Rn. 334).

  • VGH Bayern, 10.05.2022 - 1 B 19.362

    Tekturbaugenehmigung für Einfamilienhaus - Fortsetzungsfeststellungsklage

    Auch der Umstand, dass sich der räumliche Geltungsbereich der Ortsgestaltungssatzung sozusagen "dynamisch" mit der tatsächlichen Veränderung des Bebauungszusammenhangs oder der Änderung des Bestands der Bebauungspläne "automatisch" mitverändert, führt nicht zur mangelnden Bestimmtheit, da sich der Geltungsbereich im jeweiligen Zeitpunkt der Anwendung der Satzung eindeutig bestimmen lässt (vgl. BVerwG, U.v. 16.6.1994 a.a.O.; OVG SH, U.v. 9.5.1995 - 1 L 165.94 - juris Rn. 38; VGH BW, U.v. 28.7.1994 - 5 S 2467/93 - NVwZ 1995, 402).
  • OVG Berlin, 17.10.2003 - 2 B 15.00

    Ausnahmegenehmigung zum Fällen einer in der vom Antragsteller genutzten

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  • VG München, 02.12.2013 - M 8 K 12.4170

    Leistungseinschränkung einer Photovoltaikanlage durch den partiellen Schattenwurf

    Aber auch eine Differenzierung nach bestimmten Gebieten (mit viel oder weniger Grün) oder etwa danach, ob bestimmte Baumarten im Hinblick auf die naturräumlichen Gegebenheiten standortfremd sind oder nicht, ist insoweit nicht geboten, weil grundsätzlich davon ausgegangen werden kann, dass in dicht besiedelten Landschaften Bäume zumindest dann generell schützenswert sind, wenn sie eine bestimmte Größe erreicht haben und damit die für einen Baumbestand typischen positiven Wirkungen entfalten (vgl. VGH Baden-Württemberg vom 28.7.1994, NuR 1995, 259).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.01.2000 - 5 S 1855/97

    Normenkontrolle einer Grünbestandssatzung

    Der landesrechtliche Begriff ''geschützte Grünbestände'' entspricht der Sache nach dem in §§ 12 Abs. 1 Nr. 2, 18 BNatSchG verwendeten Begriff ''geschützte Landschaftsbestandteile''; die unterschiedliche Bezeichnung ist unschädlich (Normenkontrollurteil des Senats vom 30.03.1993 - 5 S 1519/91 -, VBlBW 1993, 471 Senatsurteil v. 28.07.1994 - 5 S 2467/93 -, NVwZ 1995, 402 = VBlBW 1995, 259).
  • VG München, 04.05.2015 - M 8 K 14.2652

    Keine unzumutbare Beeinträchtigung der Grundstücksnutzung, wenn die - zumindest

    Aber auch eine Differenzierung nach bestimmten Gebieten (mit viel oder weniger Grün) oder etwa danach, ob bestimmte Baumarten im Hinblick auf die naturräumlichen Gegebenheiten standortfremd sind oder nicht, ist insoweit nicht geboten, weil grundsätzlich davon ausgegangen werden kann, dass in dicht besiedelten Landschaften Bäume zumindest dann generell schützenswert sind, wenn sie eine bestimmte Größe erreicht haben und damit die für einen Baumbestand typischen positiven Wirkungen entfalten (vgl. VGH Baden-Württemberg, U.v. 28.7.1994 - 5 S 2467/93 - juris und NuR 1995, 259).
  • VGH Bayern, 11.02.2014 - 1 ZB 12.1614

    Werbeanlagensatzung

  • VGH Baden-Württemberg, 21.12.1995 - 5 S 3422/95

    Keine Klagebefugnis des Baumeigentümers gegen die einem Nachbarn erteilte

  • VG München, 22.01.2018 - M 8 K 16.4649

    Keine Genehmigung zur Fällung einer Tanne aufgrund gebietsbezogener

  • VG München, 23.11.2015 - M 8 K 14.2817

    Fällgenehmigung eines Weymouthskiefers

  • VG München, 11.05.2015 - M 8 K 14.1534

    Fällungsgenehmigung; keine unzumutbare Beeinträchtigung der Gebäude- und

  • VG München, 18.01.2016 - M 8 K 14.3180

    Erfolglose Klage auf Genehmigung der Fällung von Rotbuchen nach einer kommunalen

  • VG München, 10.06.2013 - M 8 K 12.3615

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern

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